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Datenschutz: Gravierende Defizite in vielen Unternehmen - Beauftragte agieren häufig als Einzelkämpfer - "Interesse gering"
(nf/red/10.05.11) In vielen deutschen Unternehmen gibt es offenbar erheblichen Nachholbedarf beim Thema Datenschutz. Trotz zahlreicher Angriffe und Pannen seien in jüngster Zeit nur wenig Fortschritte erzielt worden, beklagt eine Studie der Beratungsfirma PwC. So gebe es häufig keine regelmäßige Anforderung eines Datenschutzberichts durch die Geschäftsleitung. Datenschutzbeauftragte seien in vielen Fällen nur unzureichend mit Personal und Ressourcen ausgestattet. Darüber hinaus würden sie von der Unternehmensführung nicht immer über gravierende Vorfälle informiert. "Dem Datenschutzbeauftragten kommt in vielen Großunternehmen nach wie vor noch nicht die Rolle zu, die der Wichtigkeit seiner Aufgaben angemessen wäre", so das Fazit zur Studie.

Audio zum Thema (Autor: Matthias Widder)

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Originaltext von PwC:


+++ Hacker-Angriffe und Datenpannen in Unternehmen haben die Aufmerksamkeit für die Datensicherheit zwar geschärft, dennoch leisten sich viele deutsche Großunternehmen nach wie vor Defizite beim Datenschutz. Das geht aus einer Umfrage unter 252 Datenschutzbeauftragten der 1000 größten deutschen Unternehmen hervor, die TNS-Emnid für die Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaft PwC durchgeführt hat.

Zwar sind mittlerweile knapp zwei Drittel der Datenschutzbeauftragten der Ansicht, dass der Datenschutz in ihrem Unternehmen als wichtig oder sogar sehr wichtig wahrgenommen wird. 2010 teilten erst 56 Prozent der Befragten diese Einschätzung. Allerdings fordert die Geschäftsleitung nur in vier von zehn Unternehmen regelmäßig einen Datenschutzbericht an. Bei 25 Prozent ist dies nur unregelmäßig und bei gut 35 Prozent der Unternehmen sogar nie der Fall.

"In vielen Unternehmen ist das Interesse an der Arbeit des Datenschutzbeauftragten nach wie vor gering. Das schlägt sich auch in der häufig unzureichenden Personal- und Ressourcenausstattung nieder", kommentiert Birthe Görtz, die als Partnerin bei PwC das Thema Datenschutz verantwortet.

Datenschützer sind oft Einzelkämpfer


Im Durchschnitt stehen den Datenschutzbeauftragten knapp zwei Vollzeitkräfte zur Verfügung (2010: 1,6 Vollzeitstellen). Allerdings ist die Spannbreite beträchtlich: Während 15 Prozent der Befragten zum Teil deutlich mehr als zwei Mitarbeiter haben, sind die Datenschützer in 35 Prozent der Unternehmen Einzelkämpfer.

Daher ist es kaum verwunderlich, dass 57 Prozent der Befragten nach eigener Einschätzung zu wenig Mitarbeiter zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben haben. Über zu wenig Zeit klagen 52 Prozent der Datenschutzbeauftragten, das finanzielle Budget halten 38 Prozent für zu niedrig.

Informationsdefizite in jedem vierten Unternehmen

Defizite bestehen nach wie vor in der Kommunikation zwischen Geschäftsleitung und Datenschutzbeauftragten. Selbst über gravierende Datenpannen wird knapp jeder vierte Befragte nach eigener Einschätzung nicht immer informiert. Allerdings sind Fortschritte erkennbar: In der Umfrage von 2010 gab noch gut jeder Dritte an, vermutlich nicht von jedem größeren Vorfall zu erfahren.

Werden neue Datenverarbeitungssysteme oder -verfahren eingeführt, ist die Expertise der Datenschutzbeauftragten nur bei knapp 60 Prozent der Unternehmen bereits in der Planungsphase gefordert. Knapp jeder fünfte Befragte wird erst bei der Investitionsentscheidung konsultiert, ein ebenso großer Prozentsatz sogar erst nach Implementierung des Verfahrens und damit eindeutig zu spät.

"Dem Datenschutzbeauftragten kommt in vielen Großunternehmen nach wie vor noch nicht die Rolle zu, die der Wichtigkeit seiner Aufgaben angemessen wäre", sagt Birthe Görtz.

Schulung kommt zu kurz

Ein zuverlässiger Datenschutz in Unternehmen ist nur dann gewährleistet, wenn bei Mitarbeitern das notwendige Problembewusstsein vorhanden ist. Die Umfrage zeigt, dass die meisten Datenschutzverletzungen auf Unachtsamkeit (65 Prozent der Fälle) zurückzuführen sind. Bei vier von zehn Vorfällen war den Beteiligten noch nicht einmal bewusst, dass sie gegen Datenschutzrichtlinien verstoßen.

(...) +++

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