wirtschaft

Einkommensunterschiede: "Trend der zunehmenden Lohnspreizung gestoppt" - Geringverdiener holen auf - Mitte profitiert kaum - Besserverdiener setzen sich ab
(nf/red/14.09.16) Jahrelang ging in Deutschland die Schere zwischen Gering- und Spitzenverdienern immer weiter auseinander - jetzt scheint dieser Trend gestoppt. Zwischen 2010 und 2014 hat sich der Lohnabstand zwischen dem obersten und dem untersten Zehntel der Einkommensskala kaum verändert, wie neueste Berechnungen des Statistischen Bundesamtes zeigen. Die breite Mitte konnte dagegen nicht profitieren: Laut der Untersuchung haben die Bezieher von Niedriglöhnen die Lücke nach oben etwas verkleinert, während sich die Gruppe mit Topbezügen weiter vom Durchschnitt entfernte. "Die Besserverdiener setzen sich von der Mitte ab", teilte die Wiesbadener Behörde mit.

Originaltext des Statistischen Bundesamtes:


+++ Der Verdienstabstand zwischen Gering- und Besserverdienern ist zwischen 2010 und 2014 nahezu konstant geblieben. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, ist damit der langjährige Trend einer zunehmenden Lohnspreizung gestoppt. Das sogenannte Dezilsverhältnis lag 2014 mit 3,41 leicht unter dem Niveau von 2010 (3,45). 2006 hatte es noch 3,33 betragen.

Das Dezilsverhältnis ist ein Maß zur Messung des Abstands zwischen Geringverdienern (untere 10 % der Lohnskala) und Besserverdienern (obere 10 %). Hierfür wird der Bruttostundenverdienst, ab dem man als Besserverdiener zählt (2014: 31,00 Euro), ins Verhältnis gesetzt zum Bruttostundenverdienst, bis zu dem Geringverdiener reichen (9,10 Euro). Dabei werden sowohl Vollzeit- als auch Teilzeitbeschäftigte einschließlich der geringfügig Beschäftigten betrachtet.

Der Abstand der Besserverdiener zur Mitte der Lohnskala (2014: 16,65 Euro) ist von 2010 bis 2014 leicht gestiegen. Damit dauert die langjährige Entwicklung an: Die Besserverdiener setzen sich von der Mitte ab. Anders sieht es beim Abstand der Geringverdiener zur Mitte aus. Fielen sie in der Vergangenheit immer weiter zurück, deutet sich nun ein leichter Aufholprozess an: Das Verhältnis des mittleren Verdienstes zum Schwellenwert der Geringverdiener sank von 1,88 im Jahr 2010 auf 1,83 im Jahr 2014.

Besonders deutlich ist der Rückgang der Lohnspreizung in Ostdeutschland. Der Abstand zwischen Gering- und Besserverdienern sank hier im Vergleichszeitraum von 3,45 auf 3,16. Das lag vor allem daran, dass Geringverdiener im Vergleich zur Mitte aufholen konnten. Das entsprechende Dezilsverhältnis (5. Dezil/1. Dezil)lag 2014 bei 1,71. Im Jahr 2010 waren es noch 1,83 gewesen. In Westdeutschland (einschließlich Berlin) war dieser Trend deutlich schwächer ausgeprägt (2010: 1,90; 2014: 1,85).

Eine ähnliche Entwicklung wie bei der Lohnspreizung zeigt sich, wenn man die Anteile der Beschäftigten mit Niedrig- und Hochlohn betrachtet. Während der Anteil der Beschäftigten mit Niedriglohn seit 2010 nicht weiter gewachsen ist und im Jahr 2014 unverändert bei 20,6 % lag, ist der Anteil von Beschäftigungsverhältnissen mit Hochlohn im selben Zeitraum um 0,9 Prozentpunkte auf 19,0 % gestiegen.

Zum Niedriglohnbereich zählen alle Beschäftigten, die weniger als zwei Drittel des mittleren Verdienstes (also brutto 11,09 Euro je Stunde im Jahr 2014) erhalten. Zum Bereich des Hochlohns zählen alle Beschäftigten, die mehr als das Eineinhalbfache des mittleren Verdienstes erhalten (24,96 Euro brutto je Stunde). Der mittlere Verdienst lag 2014 bei 16,65 Euro. Dieser Wert liegt genau in der Mitte der Verdienstskala. Das bedeutet, dass die Hälfte der Beschäftigten weniger oder genau den Median verdient, die andere Hälfte verdient mehr.

Dies sind Ergebnisse der alle vier Jahre stattfindenden Verdienststrukturerhebung, die aktuell für das Jahr 2014 vorliegen. Auswirkungen des zum 1.1.2015 eingeführten gesetzlichen Mindestlohns können an den Ergebnissen nicht abgelesen werden. Zum Zwecke des Vergleichs mit früheren Jahren wurden nur Beschäftigungsverhältnisse des Produzierenden Gewerbes und des Dienstleistungsbereichs mit zehn und mehr sozialversicherungspflichtig Beschäftigten ausgewertet. Auszubildende wurden ausgeschlossen.

(...)

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